Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
VG Trier 14.04.2010 5 K 11/10.TR, NWB 22/2010 S. 1734

Gewerberecht | Während eines Insolvenzverfahrens keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

Während eines Insolvenzverfahrens ist eine Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse nicht zulässig. Gem. § 12 GewO finden die Vorschriften über die Gewerbeuntersagung wegen finanzieller Gründe während eines laufenden Insolvenzverfahrens keine Anwendung. Dies rechtfertigt den Schluss, dass dem Insolvenzverfahren absolute Priorität zugewiesen wird.