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Gewerberecht | Während eines Insolvenzverfahrens keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
Während eines Insolvenzverfahrens ist eine Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse nicht zulässig. Gem. § 12 GewO finden die Vorschriften über die Gewerbeuntersagung wegen finanzieller Gründe während eines laufenden Insolvenzverfahrens keine Anwendung. Dies rechtfertigt den Schluss, dass dem Insolvenzverfahren absolute Priorität zugewiesen wird.