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StuB Nr. 9 vom Seite 358

Kein Halbabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Auflösungsverlusten

BFH entscheidet gegenBMF-Nichtanwendungserlass vom 15.2.2010

StB/vBP Prof. Dr. Hans Ott
Kernaussagen
  • Der BFH hat sich in seinem Beschluss vom mit deutlichen Worten gegen den gewandt und erneut klargestellt, dass bei einer ertraglosen Beteiligung – zumindest für die Vergangenheit – ein Auflösungsverlust nicht dem Halbabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG unterliegt.

  • Der Nichtanwendungserlass dürfte nun nicht mehr haltbar sein; die Reaktion der Finanzverwaltung bleibt abzuwarten.

  • Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass der Gesetzgeber eine Änderung des § 3c Abs. 2 EStG vornimmt – möglicherweise auch rückwirkend für das Jahr 2010.

Der BFH erteilt in seinem Beschluss vom dem zu Recht eine deutliche Absage. In dem Beschluss wird klargestellt, dass bei einer ertraglosen Beteiligung – zumindest für die Vergangenheit – ein Auflösungsverlust nicht dem Halbabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG unterliegt. Der Nichtanwendungserlass dürfte daher nicht mehr haltbar sein. Der nachfolgende Beitrag stellt die BFH-Rechtsprechung und die Verwaltungsansicht dar und erläutert, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich aus dem aktuellen Beschluss für die Praxis ergeben....