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Umsatzsteuerliche Leistungsbeziehung zwischen Kantinenpächter und Arbeitgeber
I. Einleitung
Das NWB TAAAD-37474, EFG 2010 S. 601, rkr.) hat eine Entscheidung zum Vorsteuerabzug aus einer Rechnung eines Kantinenpächters an den Arbeitgeber getroffen. Danach scheidet ein Vorsteuerabzug aus einer solchen Rechnung aus, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Pächter keine Leistungsbeziehung besteht.
Eine pro Tischgast von einem Arbeitgeber an einen Kantinenpächter zu zahlende sog. Festkostenpauschale ist als Entgelt von dritter Seite für die Speisenlieferung des Pächters zu qualifizieren, die dieser im eigenen Namen und für eigene Rechnung an den einzelnen Arbeitnehmer erbringt. Sie ist nicht als Entgelt für die Übernahme der Kantinenbewirtschaftung durch den Pächter zu qualifizieren, mit der Folge, dass dem Arbeitgeber aus einer Abrechnung des Pächters über die Pauschale ein Vorsteuerabzug nicht zusteht.
II. Der Urteilsfall
Streitig war der Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer u. a. für die Verpflegung der Mitarbeiter zuständigen Catering-Firma. Die Mitarbeiter hatten die Möglichkeit, in der durch das Catering-Unternehmen bewirtschafteten Kantine u. a. Mittagsmahlzeiten einzunehmen. In der Kantine werd...