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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 4135/07 U,AO

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 10 Abs. 1 Satz 3, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Arbeitgeberzuschuss für Mitarbeiterverpflegung durch Catering-Firma

Leitsatz

  1. Bei der – von der Anzahl der Tischgäste abhängigen – Festkostenpauschale, die ein Arbeitgeber für die Verpflegung seiner Mitarbeiter durch eine Catering-Firma zahlt, handelt es sich um ein preisauffüllendes Entgelt von dritter Seite i. S. v. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die Speisenlieferungen an die Arbeitnehmer und nicht um ein den Vorsteuerabzug auslösendes Entgelt für unmittelbar ihm gegenüber erbrachte Leistungen, wenn der Caterer die Speisenlieferungen (auftragsgemäß) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber den Arbeitnehmern ausführt

  2. Für die Einordnung als Entgelt eines Dritten ist dabei maßgeblich, dass das Interesse des Arbeitgebers vornehmlich darin besteht, die Leistung an die Arbeitnehmer (und nicht an sich selbst) zu fördern bzw. sicherzustellen.

Fundstelle(n):
TAAAD-37474

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