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Bruttoarbeitslohn korrigieren
[i]Steuersparpotenzial voll ausnutzenAufgrund der
automatisierten Übertragung der Lohndaten wird der Bruttoarbeitslohn
häufig in der Einkommensteuererklärung ungeprüft
übernommen. Hier kann es sich für den Mandanten jedoch lohnen, wenn
gezielt nach bestimmten Sachverhalten gefragt wird, denn der Bruttoarbeitslohn
kann auch noch in der Jahreserklärung korrigiert werden. D. h. bei
den bescheinigten Werten des Arbeitgebers handelt es sich nur um
vorläufige Werte, die jedoch in der überwiegenden Anzahl der
Fälle den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Auf folgende drei
Bereiche soll nachfolgend kurz eingegangen werden:
Hat der Arbeitgeber steuerfreie Zahlungen entsprechend behandelt?
Hat der Arbeitgeber aktuelle Entscheidungen der Gerichte berücksichtigt?
Firmenwagen: Wurde ein Fahrtenbuch geführt?
Steuerfreie Zahlungen – korrekte Behandlung durch den Arbeitgeber?
[i]Steuerfreie ZahlungenGerade in kleineren Betrieben kann es vorkommen, dass Steuerbefreiungen nicht berücksichtigt wurden, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind. In diesem Fall sollte der entsprechende Sachverhalt in der Einkommensteuererklärung dargelegt werden und die Steuerbefreiung durch eine Reduzierung des Bruttoarbeit...