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Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Freistellung von der Arbeit
Kann der Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, ist dafür bei Anwendung der Pauschalmethode nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG neben der „1-%-Regel” grds. ein monatlicher Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer als Arbeitslohn zu versteuern. Die Finanzverwaltung hat dazu in zwei neueren (Nichtanwendungs-)Erlassen festgelegt, dass es für den Ansatz des 0,03-%-Zuschlags allein auf das Bestehen der objektiven Nutzungsmöglichkeit für den Steuerpflichtigen ankomme; nicht von Bedeutung sei hingegen der tatsächliche Umfang der Nutzung des Firmenwagens für die Fahrten zur Arbeit (vgl. BStBl 2008 I S. 961; v. , BStBl 2009 I S. 500). Mit diesen Erlassen reagierte die Verwaltung insbesondere auf die neue Rechtsprechung des BFH in den sog. „Home Office”-Fällen (vgl. NWB QAAAC-81448; v. - VI R 52/07 NWB QAAAD-00230). Davon betroffen sind vor allem Außendienstmitarbeiter, die an mindestens 46 Tagen im Jahr, aber regelmäßig weniger als 15 Tage im Monat zum Betrieb fahren und im Übrigen von zu Hause aus ihre Tätigkeit vorbereiten. Aufgrund der Änderungen in den LStR 2008 haben diese Steuerpfl...