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FG Brandenburg 15.07.2009 12 K 9048/06 B, BBK 9/2010 S. 403

Haftung des Geschäftsführers wegen unterlassener Berichtigung der Vorsteuer

Ein GmbH-Geschäftsführer haftet nach § 69 AO nur dann für eine unterlassene Vorsteuerberichtigung im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, wenn die gegen die GmbH bestehende Forderung am Ende des Voranmeldungszeitraums uneinbringlich ist. Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg ist dies zu bejahen, wenn die GmbH am letzten Tag des Voranmeldungszeitraums zahlungsunfähig ist und der Geschäftsführer dies weiß oder wissen muss. Nicht entscheidend ist hingegen sein Kenntnisstand [i]Kenntnisstand bei Abgabe der VA unerheblichbei Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

Im Streitfall gab der Geschäftsführer am die UStVA für die Monate Februar bis April 2004 beim Finanzamt ab und meldete erhebliche Vorsteuern an. Am , also fünf Tage nach Abgabe der UStVA, stellte der Geschäftsführer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach Auffassung...