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Verständigungs- und Konsultationsvereinbarungen im JStG 2010
[i]Ermächtigung für BMF im JStG 2010Das BMF weist darauf hin, dass mit dem JStG 2010 eine Ermächtigung geschaffen werden soll, nach der das BMF mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen erlassen kann ( NWB QAAAD-41369).
Nach der Rechtsprechung des NWB FAAAD-31015 und I R 111/08 NWB LAAAD-31013 sowie v. - I R 84/08 NWB AAAAD-37061) entfalten Konsultationsvereinbarungen, die mit der zuständigen Behörde eines anderen Staates auf der Grundlage der Art. 25 Abs. 3 des OECD-MA entsprechenden Vorschrift eines DBA zur Beilegung von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung des DBA völkerrechtlich verbindlich vereinbart wurden, für sich genommen innerstaatlich Bindungswirkung nur für die beteiligten Verwaltungen. Damit solchen Vereinbarungen in Deutschland allgemeine Bindungswirkung, auch für die Rechtsprechung, zukommt, müssen sie nach Ansicht des BFH zunächst nach den Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts in einfaches Gesetzesrecht transformiert werden.
Der Forderung des BFH folgend ist im JStG 2010 vorgesehen, das BMF im Interesse der Rechtssicherheit, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und ...