BMF - IV B 3 -S 1301/10/10003 BStBl 2010 I S. 353

Rechtsgrundlage zur Umsetzung von Verständigungs- und Konsultationsvereinbarungen über die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); (BStBl 2010 II S. 394) und(BStBl 2010 II S. 387), sowie(BStBl 2010 II S. 390)

Nach der im Bezug genannten Rechtsprechung des BFH entfalten Konsultationsvereinbarungen, die mit der zuständigen Behörde eines anderen Staates auf der Grundlage der Artikel 25 Abs. 3 des OECD-Musters für Doppelbesteuerungsabkommen entsprechenden Vorschrift eines DBA zur Beilegung von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung des DBA völkerrechtlich verbindlich vereinbart wurden, für sich genommen innerstaatlich Bindungswirkung nur für die beteiligten Verwaltungen. Damit solchen Vereinbarungen in Deutschland allgemeine Bindungswirkung, auch für die Rechtsprechung, zukommt, müssen sie nach Ansicht des BFH zunächst nach den Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts in einfaches Gesetzesrecht transformiert werden.

Der Forderung des BFH folgend ist vorgesehen, das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 im Interesse der Rechtssicherheit, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von doppelter Besteuerung bzw. Nichtbesteuerung nach Artikel 80 Abs. 1 GG dazu zu ermächtigen, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen in deutsches Gesetzesrecht zu erlassen. Hierdurch soll die umfassende Bindungswirkung solcher Vereinbarungen nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorgaben gewährleistet werden.

Es ist vorgesehen, die auf dieser Ermächtigungsgrundlage ergehenden Rechtsverordnungen, die dem Bundesrat vor dem Jahresende 2010 zugeleitet werden, bereits auf den Veranlagungszeitraum 2010 anzuwenden. Auch in der Vergangenheit abgeschlossene Konsultationsvereinbarungen werden, soweit erforderlich, durch Rechtsverordnung in Gesetzesrecht transformiert werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

BMF v. - IV B 3 -S 1301/10/10003


Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 353
DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 19
KÖSDI 2010 S. 16942 Nr. 5
StB 2010 S. 145 Nr. 5
StBW 2010 S. 405 Nr. 9
QAAAD-41369