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IWB Nr. 8 vom Seite 282

Arbeitslohn durch Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung

BFH: Steuerpflichtige Zuwendung

Lukas Hilbert

Die „Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn”. So führt es der erste Leitsatz der am veröffentlichten BFH-Entscheidung vom (VI R 2/08 NWB PAAAD-40101) aus. Dies wird im zweiten Leitsatz insoweit näher erörtert, als der Lohnsteuersenat judiziert, dass vom Arbeitgeber übernommene Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung als Arbeitslohn zu qualifizieren sind.

I. Sachverhalt

Dem Urteil lag der folgende, in der vorinstanzlichen Entscheidung ((L) NWB OAAAC-76253) ausführlich dargestellte Sachverhalt zugrunde: [i]Aus Japan entsandte Expatriates mit NettolohnvereinbarungenDie klagende Arbeitgeberin beschäftigt in Deutschland u. a. von ihrer Muttergesellschaft aus Japan entsandte Arbeitnehmer, mit denen sog. Nettolohnvereinbarungen getroffen wurden. Unter einer solchen Vereinbarung ist eine klar und einwandfrei feststellbare Abrede zwischen den Parteien eines Dienstverhältnisses des Inhalts zu verstehen, dass der Arbeitgeber – ggf. neben der auch im vorliegenden Fall vereinbarten Übernahme von Sozialabgaben – dem Arbeitnehmer dadurch zusätzlichen Lohn zuwendet, dass er auch...