Übernahme von Steuerberatungskosten als Arbeitslohn
Leitsatz
Übernimmt der Arbeitgeber für von der ausländischen Muttergesellschaft entsandte und auf der Grundlage von Nettolohnvereinbarungen
beschäftigte Arbeitnehmer die Erstellung der Erklärungen zur antragsgebundenen Einkommensteuerveranlagung, während die hierbei
vertraglich zur Mitwirkung verpflichteten Arbeitnehmer Steuererstattungen an den Arbeitgeber abtreten, ist dies nur eine Folge
der im Interesse des Arbeitnehmers abgeschlossenen Nettolohnvereinbarung und geschieht nicht im überwiegend eigenbetrieblichen
Interesse des Arbeitgebers. Die Übernahme der Steuerberatungskosten stellt daher steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Fundstelle(n): OAAAC-76253
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