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StuB Nr. 8 vom Seite 304

Mindesteigenkapitalquote einer REIT-AG

Aufdeckung stiller Reserven zur Berücksichtigung der Zeitwerte nach IAS 40

Dipl.-Finw. (FH) Torsten Wohltmann
Kernfragen
  • Welche Bedeutung hat die Mindesteigenkapitalquote für eine REIT-AG?

  • Was ist beim Wechsel des Gewinnermittlungszeitraums zu beachten?

  • Wie ist die Vorschrift des § 15 REITG zur Ermittlung des Mindesteigenkapitals insgesamt zu beurteilen?

Durch die Schaffung der Rechtsform des Real Estate Investment Trusts (REIT) wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass auch bei der Bewirtschaftung von Immobilien der Anleger- und der Gläubigerschutz gewährleistet ist . Gleichzeitig soll durch den Bezug auf die Rechnungslegungsnormen der International Financial Reporting Standards (IFRS) der internationalen Ausrichtung der REIT-AG Rechnung getragen werden. Aus diesem Grund begrenzt der Gesetzgeber bei der Rechtsform den Umfang der Fremdfinanzierung. Nach § 15 REITG muss das Eigenkapital mindestens 45 % des Immobilienvermögens betragen, wobei die Immobilien u. a. auch mit dem Zeitwert nach der Regelung des IAS 40 anzusetzen sind . Der folgende Aufsatz zeigt anhand von Beispielen, welche Folgen dies bei der Bemessung der Eigenkapitalquote auslöst.

Ronig, Real Estate Investment Trusts – REITs, infoCenter NWB PAAAC-58985

I. Ermittlung der Mindesteigenkapitalquote

Die Mindesteigenkapi...