Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Beerdigungskosten als dauernde Last beim Vermögensübernehmer
Hat sich der Vermögensübernehmer gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) in einem Vermögensübergabevertrag verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, so sind die nach dem Tod des Letztverstorbenen entstandenen angemessenen Aufwendungen als dauernde Last i. S. von 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe ist (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 Satz 1, § 24 Nr. 2 EStG).
Bei einem Vermögensübergang gegen Versorgungsleistungen behält sich der Vermögensübergeber Teile der Erträge vor, die nun vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen. Für den Abzug dieser Erträge (= Versorgungsleistungen) ist aber erforderlich, dass eine entsprechende Versteuerung beim Vermögensübergeber ...