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BFH 19.01.2010 X R 17/09, StuB 8/2010 S. 325

Einkommensteuer | Beerdigungskosten als dauernde Last beim Vermögensübernehmer

Hat sich der Vermögensübernehmer gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) in einem Vermögensübergabevertrag verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, so sind die nach dem Tod des Letztverstorbenen entstandenen angemessenen Aufwendungen als dauernde Last i. S. von 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe ist (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 Satz 1, § 24 Nr. 2 EStG).

Praxishinweise

Bei einem Vermögensübergang gegen Versorgungsleistungen behält sich der Vermögensübergeber Teile der Erträge vor, die nun vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen. Für den Abzug dieser Erträge (= Versorgungsleistungen) ist aber erforderlich, dass eine entsprechende Versteuerung beim Vermögensübergeber ...