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Umsatzsteuer | Mailingaktion als einheitliche sonstige Leistung
Ein Unternehmer, der im Rahmen sog. Mailingaktionen an gemeinnützige Organisationen in Italien ein Bündel von Leistungen zur Planung, Herstellung, Verteilung und Erfolgskontrolle von Serienbriefen erbringt, um deren Adressaten zur Zahlung von Spenden zu bewegen, führt gegenüber seinen Auftraggebern eine einheitliche sonstige Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG und keine steuerermäßigte Lieferung von Druckschriften aus (Bezug: § 3 Abs. 9, § 3a Abs. 1, § 12 Abs. 2 UStG i. V. mit Nr. 49 der Anlage).
Praxishinweise: Ob eine einheitliche Leistung oder mehrere selbständige Hauptleistungen erbracht werden, ist aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen. Von einem „ Leistungsbündel” ist auszugehen, wenn die einzelnen (Teil-) Leistungen aufeinander abgestimmt sind und über die bloße Herstellun...