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Umsatzsteuer | Ort der sonstigen Leistung ab
Das BMF hat sein Schreiben vom zur Neuregelung des Orts der Dienstleistung hinsichtlich der Regelungen zum Leistungsort bei Leistungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts klargestellt und erweitert ( IV D 3 – S 7117/08/10001-03 NWB PAAAD-40127).
Mit Schreiben vom – IV B 9 – S 7117/08/10001 (BStBl I S. 1005 = Kurzinfo StuB 2009 S. 704) hat das BMF umfassend zur Neuregelung des Orts der sonstigen Leistungen in §§ 3a, 3b und 3e UStG ab dem Stellung genommen. Mit dem jetzt veröffentlichten Schreiben vom werden zur Klarstellung des Leistungsorts bei Leistungen von/an juristische Personen die Rz. 13 und 19 des eben genannten Schreibens neu gefasst. Des Weiteren wird das Schreiben um die neuen Rz. 19a und 19b ergänzt.
Das o. g. ...BStBl I S. 1005