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Zinsschranke – Was bringt der neue EBITDA-Vortrag?
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz [i]Zeidler/Hubertus, Wachstumsbeschleunigungsgesetz, BBK 22/2009 S. 1098, NWB SAAAD-31683 die Wirkungen der Zinsschranke in mehrfacher Hinsicht abgemildert: Neben der dauerhaften Erhöhung der Freigrenze auf 2.999.999 € und der Erhöhung der Toleranz bei der Eigenkapitalquote auf 2 Prozentpunkte gibt es nun erstmals einen sog. EBITDA-Vortrag. Im Folgenden werden Funktionsweise und Vorteile dieses neuen Vortrags mit Berechnungsbeispielen dargestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Funktionsweise der Zinsschranke und Ausnahmen
Durch die Zinsschranke gemäß § 4h EStG bzw. – bei Kapitalgesellschaften – § 8a KStG wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsen beschränkt. Danach sind die Zinsen nur in folgendem Umfang abziehbar:
in jedem Fall in Höhe der Zinserträge;
soweit die Zinsaufwendungen höher sind als die Zinserträge, kann dieser Zinssaldo nur in Höhe von 30 % des EBITDA [i]Definition verrechenbares EBITDA abgezogen werden: Dieses Abzugsvolumen nennt sich nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG „verrechenbares EBITDA”.
Das EBITDA ist bereits aus der Zinsschrankenregelung bekannt: Es handelt sich dabei gemäß § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG um den [i]Definition EBITDAGewinn vor Zinsaufwendungen und -erträgen und Abschreibungen. Das ve...