Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausschüttungsfähige Rücklagen nach Erwerb eigener Anteile
Die komplette Serie „Praxisfälle zum BilMoG” finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAD-62773.
I. Sachverhalt
Die A AG hat bei ihrer Gründung vor einigen Jahren 1 Mio Stückaktien zu je 1 € begeben.
Per stellt sich ihr Eigenkapital wie folgt dar:
Gezeichnetes Kapital: 1.000 T€
Gesetzliche Rücklage: 100 T€
Andere Gewinnrücklagen: 180 T€.
Am erwirbt die A AG eigene Aktien im Nominalwert von 100 T€ für einen Kaufpreis von 180 T€. Anschaffungsnebenkosten fallen i. H. von 10 T€ an. Die A erzielt vor Berücksichtigung dieses Vorgangs in 02 einen Jahresüberschuss von 10 T€.
Die A plant eine Ausschüttung von 100 T€ für das Jahr 02, die erforderlichenfalls aus der Entnahme von Gewinnrücklagen dotiert werden soll.
II. Fragestellungen
Wie ist der Erwerb der eigenen Anteile zu verbuchen?
Wie ist die Zulässigkeit der für 02 geplanten Ausschüttung zu beurteilen?
III. Lösungshinweise
1. Substanz eigener Anteile
1.1 Erwerb und Veräußerung als Pendant zu formellen Kapitalmaßnahmen
Insbesondere an den angelsächsischen Kapitalmärkten haben Aktienrückkaufprogramme eine lange Tradition. Eine solche Maßnahme ist wirtschaftlich eine flexible Altern...