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NWB Nr. 12 vom Seite 916

Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers bei Entgeltfortzahlung

Horst Marburger

Bei Erkrankung eines Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für sechs Wochen fortzahlen. Das gilt auch, wenn die Krankheit auf einem Unfall oder einem sonstigen Schadensfall beruht. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, von einem eventuellen zivilrechtlichen Schädiger das fortgezahlte Entgelt zurückzuverlangen (§ 3 EFZG). Der Beitrag gibt einen Überblick über die vom Arbeitgeber zweckmäßigerweise zu treffenden Maßnahmen und weist auf Probleme bei der Anspruchsdurchsetzung hin.

I. Entgeltfortzahlung auch bei Unfällen

[i]RechtsgrundlageRechtsgrundlage für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall ist in erster Linie das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Danach hat ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen (§ 3 EFZG).

[i]UnfallDas Gesetz sieht keine Einschränkungen dahingehend vor, dass beispielsweise bei einem Unfall Entgeltfortzahlung nicht gewährt wird. Dies bedeutet, dass auch bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen (z. B. Schlägerei) Entgeltfortzahlung zu erbringen ist. Gerade bei Schlägereien besteht aber die Möglichkeit, dass die ...