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BFH 16.12.2009 I R 56/08, NWB 11/2010 S. 804

Gewerbesteuer | Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags eines Verkehrsflughafens

Nach dem stellen Einrichtungen zur Messung von Lärmemissionen eine Betriebsstätte eines Verkehrsflughafens dar. Es liegt aber wegen eines fehlenden räumlichen Zusammenhangs keine mehrgemeindliche Betriebstätte vor, wenn eine Verbindung mit den Lärmmessstationen (Datenübertragung) nur über allgemeine Kommunikationsleitungen besteht.

Anmerkung:

Es ging im Streitfall um eine sehr spezielle Fragestellung, nämlich darum, ob die Lärmmessstation den Gemeinden, auf deren Gebiet sie sich befinden, im Wege der Zerlegung einen Anteil am Gewerbesteuermessbetrag der flughafenbetreibenden AG beschert. Dies ist nicht der Fall.