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FinMin Baden-Württemberg 23.02.2010 3 S 451.4/27, NWB 11/2010 S. 805

Grunderwerbsteuer | Erleichterungen für Konzerne

Durch Art. 7 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes v. (BGBl 2009 I S. 3950) ist das GrEStG geändert worden (s. Hörster, NWB 1/2010 S. 20). Der neu eingefügte § 6a GrEStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuervergünstigung für Umwandlungsvorgänge i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG innerhalb eines Konzerns und die aufgrund einer solchen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis vor. Die Vergünstigung erstreckt sich auch auf entsprechende Umwandlungen aufgrund des Rechts eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staats, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Nach dem wird Näheres zur Anwendung des § 6a GrEStG in einem gleich lautenden Ländererlass geregelt [i]Dettmeier/Geibel, NWB 8/2010 S. 582der derzeit in Vorbereitung ist.