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BFH 22.10.2009 III R 14/07, NWB 10/2010 S. 731

Investitionszulage | Erhöhte Zulage für Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe

Nach dem ist die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten eine Erstinvestition, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte des Druckgewerbes dient. Sie ist nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 durch erhöhte Investitionszulage begünstigt.

Anmerkung:

Man muss das Urteil wohl als Einladung auffassen, eine ungerechtfertigte Doppelbegünstigung in Anspruch zu nehmen. Alle Investitionszulagengesetze schließen die Förderung geringwertiger Wirtschaftsgüter aus, jedenfalls, soweit die Aufwendungen sofort abziehbar sind (aktuell § 2 Abs. 2 Satz 2 InvZulG i. d. F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes). Der Grund des Ausschlusses einer Doppelbegünstigung liegt auf der Hand (BStBl 1978 II S. 115