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Einkommensteuer | Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
[i]Manz, NWB 7/2010 S. 492Der BFH hat die Fragen der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen geklärt. Er hat festgestellt, dass diese lediglich in beschränktem Umfang abzugsfähige Sonderausgaben sind und dass dies auch verfassungsrechtlich unbedenklich ist. In den Verfahren X R 28/07 und X R 34/07 wurden inzwischen Verfassungsbeschwerden eingelegt (Az. beim BVerfG: 2 BvR 323/10 und 2 BvR 288/10). Jetzt wird das BVerfG entscheiden und abschließend Rechtsklarheit schaffen müssen.