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OLG Nürnberg 25.11.2009 12 U 681/09, NWB 8/2010 S. 576

Vertragsrecht | Keine geltungserhaltende Reduktion eines sittenwidrigen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

Eine Kundenschutzklausel ist zu weit gefasst und also unzulässig, wenn sie sich auch auf Kunden weiterer Unternehmen bezieht, zu denen der ausscheidende Arbeitnehmer keinen Kontakt hatte. Dies gilt auch für Unternehmen derselben Konzerngruppe. Bei einer (hier zusätzlich) sittenwidrig überhöhten Vertragsstrafe ist die Abgrenzung eines noch wirksamen Teils der Strafklausel nicht möglich. Die Arbeitgeberin im Streitfall ist eines von über 100 Unternehmen eines Konzerns. Ihre Klage gegen ihren früheren Geschäftsführer auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Abwerben eines Kunden blieb erfolglos. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot sollte alle Kunden betreffen, die während der letzten neun Monate vor seinem Ausscheiden Kunden des Konzerns waren. [i]Kleinsorge, NWB 45/2009 S. 3508Für jede Zuwiderhandlung so...