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OLG Hamm 08.01.2010 11 U 27/06, NWB 8/2010 S. 576

Prozessrecht | Schadensersatzpflicht des Bundeslandes wegen überlanger Verfahrensdauer

Bei überlanger Verfahrensdauer eines zivilrechtlichen Verfahrens haftet das Bundesland nach den Grundsätzen der Amtshaftung auf Schadensersatz. Im Streitfall hat das Land Nordrhein-Westfalen 700.000 € zu zahlen, weil ein Kläger über 18 Jahre auf ein Urteil warten musste. Während des Wegs durch die Instanzen wegen Forderungen aus Transportleistungen war die beklagte Firma insolvent geworden. Das Gericht hat die Revision zugelassen.