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NWB BB 2/2010 S. 41

Neue Gesellschaftsform als Alternative zur GmbH

Die EU-Kommission plant ab dem 1. 7. 2010 die Einführung der sog. Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, kurz SPE). Die SPE wird eine juristische Person sein, die mit einer GmbH vergleichbar ist, so dass den Gläubigern grundsätzlich nur das Gesellschaftskapital haften wird. Allerdings wird das Mindeststammkapital möglicherweise nur bei 1 € liegen (nach einem anderen Vorschlag bei 8.000 €). Es ist zurzeit noch unklar, ob Geschäftsgegenstand der SPE ein europäischer Sachverhalt sein muss, oder ob eine SPE auch ausschließlich national tätig werden kann. Hinsichtlich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer wird die SPE den jeweiligen nationalen Regeln des Mitgliedstaates unterliegen.

Seit Einführung der UG (haftungsbeschränkt) durch das MoMiG mit einem ...