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BürgEntlG KV: Änderungen mit Auswirkungen auf den privaten Bereich
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3900Der Kernbereich des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung betrifft die verbesserte steuerliche Berücksichtigung von sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Allerdings enthält das Gesetz noch zahlreiche weitere gesetzliche Änderungen. Diese betreffen u. a. auch den privaten Bereich. So wurde die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen erhöht, die Berücksichtigung von Kindern im Familienleistungsausgleich verbessert, die Gestaltungsmöglichkeiten für den riestergeförderten Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile erweitert und die Antragsfrist für die vermögenswirksamen Leistungen verbessert.
Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben
[i]Erhöhung des Höchstbetrags um die (Basis-)Absicherung des geschiedenen/dauernd getrennt lebenden EhegattenAufwendungen des unterhaltsverpflichteten Ehegatten für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können neben dem bisherigen Höchstbetrag von 13.805 € im Rahmen des sog. Realsplittings angesetzt werden. Der Höchstbetrag wird in diesen Fällen entsprechend angehoben.
[i]Vermeidung einer DoppelbegünstigungZur Vermeidung einer Doppelbegünstigung können die vom unterhaltsverpflichteten Ehegatten als Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge für den unterhaltsberechtigten Ehegatte...