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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 1349

Rechts- und Haftungsprobleme der interprofessionellen Sozietät

Jürgen F. Berners

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-32950 In letzter Zeit ist aufgrund der Entscheidung des NWB DAAAD-15394 eine rege Diskussion um die Rechts- und Haftungsprobleme der interprofessionellen Sozietät veranlasst worden. Trotz wachsender Verbreitung gemischter Sozietäten mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als Berufsträgern ist das Haftungskonzept dafür nicht durch höchstrichterliche Entscheidungen abgesichert. Wegen der bereits 2001 geänderten Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der GbR bedeutet dies für die Berater Unsicherheit.

Ausgangspunkt

[i]Trennung der Haftung nach berufsrechtlicher BefugnisBei der reinen Steuerberater-Sozietät hatte der BGH entschieden, dass der Mandatsvertrag sowohl den annehmenden Steuerberater selbst und aufgrund seiner Vollmacht die übrigen Steuerberater-Sozien und damit die GbR verpflichtet. Dies gilt auch, wenn das Mandat eine Treuhandtätigkeit umfasst (, WM 1988 S. 986). In der interprofessionellen Sozietät kam der Mandatsvertrag nur mit dem Sozius zustande kommt, der die berufsrechtliche Befugnis zur Vertragserfüllung besitzt. Dies richtete sich nach der jeweiligen Berufsordnung.

[i]Außenrechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – akzessorische HaftungEine Änderung ist dadurch eingeläutet, dass der ...