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Öffentliches Recht | Gebührenpflicht für waffenrechtliche Regelüberprüfung
Für die alle drei Jahre stattfindende Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung des Waffenbesitzers darf die zuständige Behörde von diesem eine Gebühr verlangen. Den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis trifft die Pflicht, sich so zu verhalten, dass keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung aufkommen. Im Streitfall durfte die Behörde für die ohne eine Mitwirkung des Waffenbesitzers vorgenommene Prüfung 25,56 € verlangen.