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Lohnsteuer | Rückgängigmachung eines fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogramms
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird ein fehlgeschlagenes Mitarbeiteraktienprogramm rückgängig gemacht, indem zuvor vergünstigt erworbene Aktien an den Arbeitgeber zurückgegeben werden, liegen negative Einnahmen bzw. Werbungskosten vor. (2) Die Höhe des Erwerbsaufwands bemisst sich in einem solchen Fall nach dem ursprünglich gewährten geldwerten Vorteil; zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderungen der Aktien sind unbeachtlich.
Das Urteil und die Betonung des Umstands in den Entscheidungsgründen, dass die Rückübertragung im selben Kalenderjahr erfolgte, sollte nicht dazu verführen, ein andereres Ergebnis zu erwarten, wenn die Rückübertragung in einem späteren Veranlagungszeitraum stattgefunden hätte. Zurückgegeben wird nur der ursprünglich...