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BFH 23.09.2009 VII R 44/08, NWB 49/2009 S. 3780

Abgabenordnung | Keine Verzinsung der Einfuhrumsatzsteuer

Nach dem unterliegt als Einfuhrabgabe die Einfuhrumsatzsteuer den sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle, weshalb ein sich bei der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer ergebender Unterschiedsbetrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist.