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FG Münster 25.09.2009 4 K 2374/07 F, NWB 48/2009 S. 3699

Gewerbesteuer | Abzug eines Gewerbeverlusts bei Übernahme eines verlustträchtigen Unternehmens

Das entschieden, dass der für Zwecke der Gewerbesteuer festgestellte Gewerbeverlust nach § 10a GewStG im Fall der Betriebsübernahme durch ein anderes Unternehmen von diesem steuermindernd in Abzug gebracht werden kann, sofern das geschäftliche Betätigungsfeld des verlusterzielenden Unternehmens im aufnehmenden Betrieb gewahrt bleibe. – Der Kläger war Inhaber eines Elektrobetriebs und faktischer Mehrheitsgesellschafter einer im Leuchtenhandel tätigen GbR. Beide Geschäftsbetriebe ergänzten sich. Im Jahr 2005 schied der Mitgesellschafter aus der GbR aus. Der Kläger führte den Geschäftsbetrieb der GbR unter Beibehaltung deren bisheriger Tätigkeit bis Ende des Jahres 2005 im Rahmen seines bisherigen Elektrobetriebs fort. Das Finanzamt lehnte ...