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BGH 21.10.2009 VIII ZR 286/07, NWB 48/2009 S. 3704

Handelsrecht | Provisionsanspruch des Handelsvertreters – Ausschlussklauseln und Dauerschuldverhältnisse

Eine in einem Handelsvertretervertrag über die Vermittlung von Telefondienstverträgen vom Vertragspartner des Handelsvertreters gestellte Formularklausel, wonach ein Anspruch auf Provision mit der Beendigung dieses Vertragsverhältnisses endet, verstößt gegen § 87a Abs. 3, 5 HGB (Fortbestehen des Provisionsanspruchs bei abweichender Ausführung oder Nichtausführung des vom Handelsvertreter vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfts durch den Unternehmer) und hält daher einer Inhaltskontrolle nicht stand (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Vorschrift des § 87b Abs. 3 HGB (Berechnung der Provision bei Gebrauchsüberlassungs- oder Nutzungsverträgen) trifft keine Bestimmung für die Dauer einer Provisionszahlungspflicht, sondern legt nur deren Berechnungsweise fest. [i]NWB 2009 S. 215 ff. und 2490 ff.Aus der Vorschrift läs...