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StuB 21/2009 S. 826

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010

Das Bundeskabinett hat am die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 beschlossen. Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2008 aktualisiert.

Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2010 zugrunde liegende Einkommensentwicklung in 2008 betrug in den alten Bundesländern 2,25 % und in den neuen Bundesländern 2,11 %. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschlan...