Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LG Köln 16.06.2009 88 T 13/09, NWB 44/2009 S. 3400

Gesellschaftsrecht | Zuordnung des Widerspruchs zur Gesellschafterliste bei aufschiebend bedingter Übertragung von GmbH-Anteilen

Der durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) erstmals ausdrücklich geregelte gutgläubige Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen ist ausgeschlossen, wenn der Gesellschafterliste ein Widerspruch zugeordnet ist (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 3 ff. GmbHG). Die Zuordnung erfolgt dabei aufgrund einer Bewilligung oder einer einstweiligen Verfügung. Wird bei einer aufschiebend bedingten Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen insoweit zum Schutz des Erwerbers vor Zwischenverfügungen des Veräußerers ein Widerspruch gegen die Gesellschafterliste bewilligt, hat das Registergericht diesen auch tatsächlich der Gesellschafterliste zuzuordnen.

Anmerkung:

Ungeachtet der Frage, ob sich gerade bei aufschiebend bedingten GmbH-Anteilsübertragungen die Widerspruchslösung überhaupt empfiehlt (s. Reymann, GmbHR 2009 S. 343), haben sich ei...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden