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Gesellschaftsrecht | Nachweis der Aktienbesitzzeit für Bestellung eines Sonderprüfers
Der Antrag eines Aktionärs auf Bestellung eines Sonderprüfers wegen unzulässiger Unterbewertung setzt in formeller Hinsicht u. a. voraus, dass dieser glaubhaft machen kann, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist. Glaubhaftmachung ist dabei eine Art von Beweisführung, durch die dem Gericht nicht die volle Überzeugung, sondern lediglich die erhebliche Wahrscheinlichkeit eines zu beweisenden Sachverhalts vermittelt werden muss. Wenn nun aber nach § 258 Abs. 2 Satz 5 AktG zur Glaubhaftmachung eine eidesstattliche Versicherung vor einem Notar „genügen” soll, dann beinhaltet diese Formulierung keine Beschränkung auf diese Art der Glaubhaftmachung, sondern eröffnet lediglich diese Möglichkeit neben anderen zulässigen Möglichkeiten, wie etwa die privatschriftliche eid...