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OFD Koblenz 17.03.2009 Kurzinfo ESt St 3_2009K030 -, NWB 43/2009 S. 3323

Einkommensteuer | Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt

Nach einer Kurzinformation der OFD Koblenz gehen wegen der Berücksichtigung des Höchstbetrags von 1.200 € erst ab dem Veranlagungszeitraum 2009 in den Finanzämtern vermehrt Einsprüche ein. Die Einsprüche sind als unbegründet zurückzuweisen. Unabhängig davon, wann ein Änderungsgesetz als solches in Kraft tritt, enthält § 52 EStG die besonderen Anwendungsvorschriften zu den einzelnen geänderten Regelungen. Daher ist klar zu unterscheiden zwischen dem im jeweiligen Änderungsgesetz bestimmten Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsbefehls und der Anwendung der geänderten Vorschriften nach den Regelungen des § 52 EStG. § 52 Abs. 50b Satz 4 EStG schreibt vor, dass § 35a EStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” vom erstmals anzuwenden ist be...