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Unternehmensgegenstände im Umsatzsteuerrecht – dargestellt an Grundstücken und Pkw
Gegenstände berühren verschiedene Regelungsbereiche des Umsatzsteuerrechts. Beim Erwerb von Gegenständen ist der Vorsteuerabzug des Unternehmers zu prüfen; hier interessiert besonders die Höhe des Vorsteuerabzugs beim Erwerb von Gegenständen, die sowohl unternehmerisch als auch privat genutzt werden (gemischt genutzte Gegenstände). Werden Unternehmensgegenstände vorübergehend privat genutzt, wird der Tatbestand der unentgeltlichen Wertabgabe verwirklicht; hier liegt das besondere Augenmerk auf der Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Bei der Nutzungsänderung, Entnahme oder Veräußerung von Unternehmensgegenständen ist insbesondere eine Vorsteuerkorrektur in Betracht zu ziehen. In der Praxis stellen sich die meisten dieser Fragen im Zusammenhang mit Grundstücken und Pkw. Daher werden in diesem Beitrag zunächst Grundsätze zur Zuordnung von Gegenständen dargestellt, sodann anhand von Grundstücken und Pkw die wichtigsten Einzelfragen erläutert.
I. Grundsätze der Zuordnung eines Gegenstandes
Beim Erwerb eines Gegenstandes muss der Unternehmer entscheiden, ob dieser zum Unternehmensvermögen oder Privatvermögen gehören soll. Diese Zuordnung betrifft vorderg...