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Fall Ferdinand Freistoß
Aufgabe aus der Umsatzsteuer
I. Sachverhalt
Als ehemaliger Profi-Fußballer betreibt Ferdinand Freistoß (FF) in Potsdam einen Groß- und Einzelhandel mit Sportartikeln. Er besitzt zwei Häuser, eines in der Republik San Marino und eines auf der Nordseeinsel Föhr, die er vermietet.
Tz. 1
FF bestellte am bei der Drahtig & Fit
GmbH (D&F GmbH) mit Sitz in Berlin ein Laufband für seinen
Sportartikel-Einzelhandel in Potsdam. FF will damit seinen Kunden die
Möglichkeit eines sofortigen „Probelaufes” und damit eine
Entscheidungshilfe beim Kauf von Sportschuhen anbieten. Der Kaufpreis für
das Laufband beträgt 70 000 € zzgl. 16 % Umsatzsteuer. Es
wurde eine Anzahlung i. H. von 7 000 € zzgl. 16 %
Umsatzsteuer bei Auftragsvergabe vereinbart, die Restzahlung i. H. von
63 000 € zzgl. 16 % Umsatzsteuer soll nach Lieferung des
Laufbandes erfolgen.
S. 247
Vereinbarungsgemäß erstellte die D&F GmbH für den Monat Dezember 2005 eine ordnungsgemäße Rechnung über 7 000 € zzgl. 16 % Umsatzsteuer, die FF am bezahlte. In seiner Voranmeldung für den Monat Dezember 2005 machte FF die gezahlte Vorsteuer i. H. von 1 120 € geltend.
Das Laufband wurde am von der D&F ...