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Umsatzsteuer | Keine Differenzbesteuerung bei unzutreffend differenzbesteuerter Vorlieferung
Nach dem kann ein Wiederverkäufer nicht die Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG bzw. Art. 26a der 6. EG-RL für die Weiterveräußerung eines Gegenstands beanspruchen, wenn er den Gegenstand von einem Unternehmer erworben hat, der für diese Lieferung zu Unrecht die Differenzbesteuerung angewendet hat.