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Auslandsbeteiligungen europarechtlich geschützt
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2889EuGH und BFH haben das gesetzliche Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 8b KStG im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen, das in den Jahren 1993 bis 2003 galt, für europarechtswidrig erklärt. Die Finanzverwaltung will diese Rechtsprechung anwenden und hat in einem BMF-Schreiben die konkrete Umsetzung der Entscheidungen geregelt (Schreiben v. , BStBl 2008 I S. 943). Darüber hinaus hat der NWB CAAAD-16015 entschieden, dass auch für Beteiligungen aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat ein Betriebsausgabenabzugsverbot unzulässig ist.
Das gesetzliche Betriebsausgabenabzugsverbot
[i]Ungleichbehandlung von In- und AuslandsbeteiligungenDas deutsche Körperschaftsteuerrecht differenzierte bei der Berücksichtigung von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Beteiligungen bis zum Veranlagungszeitraum 2003 danach, ob eine Beteiligung an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft bestand. Während Betriebsausgaben, die durch eine inländische Beteiligung veranlasst waren, steuerlich abgezogen werden konnten, sah das deutsche Steuerrecht bei ausländischen Beteiligungen ein Betriebsausgabenabzugsverbot in verschiedenen Ausprägungen vor. Seit dem Veranlagungszeitraum 2004 werden nunmehr inländische und ausländisc...