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Die neue Bedarfsbewertung des Betriebsvermögens
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-26408 Die neue Bedarfsbewertung des Betriebsvermögens (Einzelunternehmen sowie Anteile an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft) und der nicht notierten Anteile an Kapitalgesellschaften wird am gemeinen Wert als dem maßgebenden Bewertungsziel ausgerichtet. Auf der Besteuerungsebene sind die neuen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG zu beachten.
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Bewertungsverfahren |
Bewertungs- und Besteuerungsebene | |
I. Einzelunternehmen | ▶ | Drei
Bewertungsmethoden: - Ableitung aus Verkäufen - ertragswertorientiertes Verfahren - branchentypische andere Verfahren |
▶ | vereinfachtes
Ertragswertverfahren, anstelle eines ertragswert- orientierten Verfahrens | |
▶ | Bewertungsebene durch Betriebsfinanzamt | |
▶ | ||
▶ | Besteuerungsebene durch Erbschaftsteuerfinanzamt | |
II. Anteil an einer gewerblich tätigen
Personengesellschaft | ▶ | Zwei Stufen:
Personengesellschaft bewerten und Anteilswert ermitteln |
▶ |
Stufe 1 – Drei Bewertungsmethoden:
- Ableitung aus Verkäufen - ertragswertorientiertes Verfahren - branchentypische andere Verfahren | |
▶ | vereinfachtes
Ertragswertverfahren, anstelle eines ertragswe... |