Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 34 vom Seite 2672

Die neue Bedarfsbewertung des Betriebsvermögens

Betrachtung der Fallvarianten auf der Bewertungs- und Besteuerungsebene

Jörg Ramb

[i]Ramb, NWB 30/2009 S. 2352; NWB 27/2009 S. 2090Das Erbschaftsteuerreformgesetz zielt innerhalb der Bewertungsebene auf eine verfassungskonforme und realitätsgerechte Verkehrswertbewertung aller Vermögensarten ab. Dabei wird (auch) die Bewertung des Betriebsvermögens (Einzelunternehmen sowie Anteile an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft) und der nicht notierten Anteile an Kapitalgesellschaften am gemeinen Wert als dem maßgebenden Bewertungsziel ausgerichtet, wobei die Bewertungssystematik in ihren Grundzügen vereinheitlicht wurde. Auf der Besteuerungsebene sind die neuen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG zu beachten.

I. Verschonungsregelungen bei Unternehmensnachfolge

[i]Neue Verschonungsregeln nach §§ 13a, 13b ErbStG auf der BesteuerungsebeneDurch die nunmehr am gemeinen Wert ausgerichtete Bewertungsebene wird die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage innerhalb der Besteuerungsebene verbreitert. Für Fälle der Unternehmensnachfolge greifen die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG unter der Voraussetzung, dass die Nachfolge nachhaltig ist und sichergestellt wird, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die Regelverschonung beträgt 85 % (§ 13b Abs. 4 i. V. mit § 13a Abs. 1 ErbStG) mit einem ...