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Gesetzesänderung verschafft KMU Liquiditätsvorteil
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 € können seit Juli von der sog. Ist-Versteuerung profitieren. Die Betriebe müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat. Eine Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer ist nicht mehr notwendig und sichert so einen wichtigen Liquiditätsvorteil.
Um in den Genuss der Regelung zu kommen, muss ein Unternehmen einen Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten stellen. Empfehlen Sie betroffenen Mandanten daher, sich umgehend mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.