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FG Saarland 19.03.2009 2 K 1141/08, NWB 31/2009 S. 2387

Einkommensteuer | Kindergeld bei Au-pair-Tätigkeit

Auch eine Au-pair-Tätigkeit im Ausland kann nach dem dem Bereich der Ausbildung zugerechnet werden. Wird ein Sprachaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland nicht durch eine Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben oder empfohlen, ist Voraussetzung für eine Anerkennung, dass der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet wird, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt. Dabei ist auch ein Fernlehrgang geeignet, als Ausbildung anerkannt zu werden.