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FG Köln Urteil v. - 4 K 3560/07 EFG 2009 S. 1432 Nr. 18

Gesetze: AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a

Steuerverfahren:

Änderung eines Feststellungsbescheids bei einem Antrag auf schlichte Änderung gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO

Leitsatz

§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO ermöglicht es dem Steuerpflichtigen nicht, auf seinen schlichten Antrag hin den gesamten Steuerfall wieder aufzurollen, über den das Finanzamt zuvor durch Einspruchsentscheidung abschließend entschieden hat. Vielmehr muss gegen diejenigen Streitpunkte, die schon Gegenstand des Einspruchsverfahrens gewesen sind, Klage erhoben werden.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1432 Nr. 18
YAAAD-25029

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