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Zinsberechnung bei nachträglicher Korrektur der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung
(1) Beitragsrückerstattungen nach § 21 KStG sind gem. nrkr. NWB DAAAD-09533 (BFH-Az.: I B 232/08, EFG 2009 S. 542) nach Maßgabe des handelsbilanziellen Jahresergebnisses zu bilden. (2) Die nicht veröffentlichte und nur im Innenverhältnis zwischen den Finanzbehörden und der Versicherungsgesellschaft für deren Ertragsbesteuerung maßgebende Steuerbilanz ist keine geeignete Bemessungsgrundlage und kann nach bürgerlichem Recht den Inhalt des versicherungsrechtlichen Rückgewähranspruchs der Versicherungsnehmer nicht beeinflussen. (3) Vor dem Hintergrund des § 21 KStG unterscheidet sich die Änderung der Handelsbilanz von einer bloßen Bilanzberichtigung i. S. des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG. Während die Bilanzberichtigung keinen neuen Sachverhalt darstellt, sondern nur rechtliche Schlussfolgerungen aus unver...