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BFH 07.04.2009 IV B 109/08, StuB 12/2009 S. 474

Keine Berücksichtigung von Vorabgewinnanteilen bei Ermittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind (Bezug: § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG; § 35 Abs. 3 Satz 2 EStG 2003; § 69 Abs. 3 FGO).

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Nach dem eindeutigen Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des § 35 EStG ist für die Ermittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel und nicht der tatsächliche Anteil an den Einkünften zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber war nach Ansicht des BFH auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen zu einer anderen Regelung gezwungen gewesen. Eine tatsächlich eintretende Doppelbelastung mit Gewerbesteuer und Einkommensteuer führt nach der Rec...