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StuB Nr. 11 vom Seite 436

Neues zur „doppelten Haushaltsführung„

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Der BFH hat mit seinen Urteilen vom , (Kurzinfo StuB 2009 S. 441 in dieser Ausgabe) seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort geändert. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG zählen zu den Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen. Bislang verneinte die Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Stpfl. die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und dann von einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging.

Nunmehr schließt eine solche Wegverlegung des Haupthausstands aus privaten Gründen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht aus. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung setzt danach voraus, dass aus beruflicher Veranlassung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Stpfl. hinzutritt. Beruflich veranlasst ist der Haushalt dann, wenn ihn der Stpfl. nutzt, um seinen Arbeitsplatz ...