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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 18 | Kontaktpflege: Besuchsfahrten zu getrennt lebenden Kindern als außergewöhnliche Belastung

Verstößt es gegen die Verfassung, dass die Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden Kindes nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind? Der BFH verneint die Abziehbarkeit von Aufwendungen der Kontaktpflege, die etwa durch Besuchsfahrten zu Kindern entstehen.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Hör-CD. Wie gewohnt haben wir für Sie zum Abschluss besonders interessante Verfahren ausgewählt, die beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesfinanzhof neu anhängig sind. Wir empfehlen Ihnen:

Halten Sie gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen. Berufen Sie sich auf die schwebenden Prozesse und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens. Das Finanzamt ist dann gesetzlich verpflichtet, das Einspruchsverfahren bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Prozessen anderer Steuerzahler.

Doch kommen wir ohne lange Vorrede gleich zum ersten Verfahren, einer Verfassungsbeschwerde, die beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen anhängig ist. Es geht um Aufwendungen für die Kontaktpflege zu Kindern, die...