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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 22 | Auslandstätigkeit: Werbungskosten bei steuerfreiem Anerkennungshonorar

Sind die in den USA entstandenen Werbungskosten eines bei einer amerikanischen Anwaltskanzlei beschäftigten deutschen Rechtsreferendars teilweise nicht abziehbar, wenn dem Referendar neben seinen inländischen Dienstbezügen von der Kanzlei in den USA noch eine in Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreie Vergütung gezahlt wird?

Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. – So steht es in § 3c EStG. Streit gibt es immer wieder um die Frage: Wann liegt denn eigentlich ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang vor? Interessant ist daher ein Fall, über den jüngst das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden hat:

Ein deutscher Rechtsreferendar verbrachte einen Teil seiner Ausbildung in einer amerikanischen Kanzlei. Neben seinen Bezügen als Referendar in Deutschland erhielt er von der Kanzlei in den USA ein freiwilliges Anerkennungshonorar. Dieses Honorar versteuerte er in den USA. Es ist in Deutschland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA steuerfrei. Sie ahnen, worauf es hinausl...